KFZ-Versicherung

Allgemeine Informationen

Schadenbeispiele

Herr R. kam bei Glatteis mit seinem Pkw ins Schleudern. Unglücklicherweise hat er dabei einen anderen Pkw gerammt, wodurch die Türen der Beifahrerseite stark verbeult wurden. Diese mussten ausgetauscht und neu lackiert werden. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf ca. 8.000 € geschätzt. Die Regulierung hat die Kfz-Haftpflichtversicherung von Herrn R. übernommen. Für die Reparatur seines eigenen Fahrzeuges musste er 2.500 € aus eigener Tasche zahlen, da er keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hatte.

Frau P. fuhr mit ihrem Pkw durch ein Waldgebiet. Plötzlich lief ein Reh auf die Fahrbahn. Sie konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen. Bei dem Zusammenstoß wurde die Stoßstange beschädigt. Der Schaden wurde auf ca. 1.650 € geschätzt. Durch eine Teilkaskoversicherung wäre dieser Schaden versichert.

Herr T. fuhr mit seinem Fahrzeug durch eine Baustelle. Ein vorausfahrendes Fahrzeug schleuderte ihm einen Stein auf die Windschutzscheibe und verursachte einen Sprung. Die Scheibe springt. Der Schaden wird auf ca. 450 € geschätzt. Auch dieser Schaden wäre durch die Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Frau S. hat ihren Wochenendeinkauf erledigt. Währenddessen kam es zu einem schweren Gewitter mit Hagelschlag. Die Hagelkörner waren so groß, dass sie auf dem Fahrzeug viele kleine Dellen verursachten. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 1.750 € geschätzt. Da Frau S. keine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, kann sie den Schaden mangels Liquidität vorerst nicht beheben lassen.
Nach der Arbeit fuhr Herr K. nach Hause und parkte seinen Pkw am Straßenrand. Am nächsten Morgen entdeckte er den Diebstahl des Fahrzeuges. Er informierte sofort die Polizei, jedoch blieb die Fahndung erfolglos. Der Schaden wurde auf 16.500 € geschätzt. Auch der Diebstahl des Fahrzeugs wird (i.d.R. zum Zeitwert) von der Teilkaskoversicherung abgedeckt.

Was tun im Schadenfall?

Diese Punkte sind wichtig für eine zügige und reibungslose Schadenregulierung. Bei Nichtbeachtung kann es den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen.

  • Bei Personenschäden, Fahrerflucht, Verdacht auf Alkohol-/Drogenkonsum oder unklarer Schuldfrage, informieren Sie als Geschädigter bitte immer die Polizei
  • Fertigen Sie eine Skizze von der Unfallstelle und einen kurzen Bericht des Unfallhergangs an
  • Lassen Sie sich vom Unfallverursacher folgende Daten nennen:
    • Kennzeichen
    • Fahrzeugtyp
    • Name des Fahrers (Identifikation über Führerschein oder Personalausweis)
    • Name des Halters
    • Anschrift und Telefonnummern von Fahrer und Halter
    • Kfz-Versicherer mit Versicherungsscheinnummer
  • Lassen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag anfertigen und reichen Sie diesen beim Versicherer ein
  • Sofern der Schaden erkennbar über der Bagatellgrenze von ca. 700 Euro liegt, können Sie in der Regel einen Gutachter beauftragen. Wir empfehlen hier jedoch grundsätzlich eine Abstimmung mit dem Versicherer
  • Treffen Sie geeignete Maßnahmen, um die Schadenhöhe zu mindern und Folgeschäden auszuschließen
  • Füllen Sie die Fragebögen des Versicherers gewissenhaft und vollständig aus. Sofern Sie Fragen nicht beantworten können, vermerken Sie dies bitte
  • Fotografieren Sie die beschädigten Gegenstände
  • Bewahren Sie die beschädigten Gegenstände auf, bis der Versicherer den Schaden abschließend reguliert hat

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