Unfallursache Handynutzung

Ist die Handynutzung ursächlich für einen Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, zahlt die Berufsgenossenschaft nicht. Entsprechend urteilte seinerzeit das Sozialgericht Frankfurt.

Im verhandelten Fall war eine Frau beim Überqueren eines unbeschrankten Bahnübergangs von einer Bahn erfasst worden. Videoaufzeichnung und Zeugenaussagen ergaben, dass die Frau zum Zeitpunkt des Unfalls mit dem Handy telefoniert hatte. Weil die Handynutzung wesentliche Unfallursache war, muss die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlen.

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