Arbeitsplatz: Kein Recht auf Hitzefrei oder Klimaanlage

Ein Recht auf Hitzefrei oder eine Klimaanlage gibt es im Arbeitsleben nicht. Das teilt der Unternehmerverband mit.

Offizielle Regelungen zur Raumtemperatur in Büros gibt die Arbeitsstättenverordnung vor: Ab 30 Grad in einem Büroraum müssen wirksame Maßnahmen zur Abkühlung ergriffen werden; ab 35 Grad Raumtemperatur ist ein Büro ohne Gegenmaßnahmen nicht mehr geeignet. Da hilft nur das Gespräch mit dem Chef: Vielleicht können ja Arbeitszeiten flexibel angepasst werden. Aber auch zusätzliche Pausen können an Hitzetagen für Abkühlung sorgen.

Wer dauerhaft einen Mund-Nase-Schutz tragen müsse, solle zwischendurch kurze Pausen an der frischen Luft machen, um durchzuatmen.

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