Betriebsinhalt, -schließung und -unterbrechung

Allgemeine Informationen

Schadenbeispiele

Inhalt

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge war das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und gelangten in die Kellerschächte einer Elektronikfirma, die dort fertige und halbfertige Ware lagerte. Das Wasser stand ca. 40 cm hoch und vernichtete somit alle bereits produzierten Lieferungen der nächsten sechs Wochen.

In der Nacht brechen Unbekannte in ein Zoo- und Angelgeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung. Mehrere Aquarien werden zerschlagen, die Waschbecken mit Katzenstreu gefüllt und überflutet. Es entstehen erhebliche Durchnässungsschäden an Inventar und Waren. Es werden auch die PCs im Büro zerstört.

Durch einen technischen Defekt in der Elektronik einer Kühltruhe entstand ein relativ kleines Feuer in einem Gemischtwarenhandel. Glücklicherweise griff das Feuer nicht auf den kompletten Laden über. Abgesehen von den Kosten für die Neuanschaffung einer Kühltruhe in Höhe von 1.500 €, entstanden für den Besitzer die Kosten für zehn Tage Reinigungsarbeiten, für die Entfernung der Verrußungen an der Einrichtung.

Durch einen schweren Herbststurm wurde bei einem Großhändler für Spielwaren das Dach einer Lagerhalle auf über 20 m² abgedeckt. Als Folge konnten nun Regen und Hagel ungehindert eindringen und die in der Halle gelagerten Waren durchnässen. Bei den meisten Waren war eine wirtschaftlich sinnvolle Reparatur nicht mehr möglich.

Betriebsschließung

Sämtliche Gäste einer Hochzeitsgesellschaft erkranken nach dem Essen im Restaurant. Es werden bei einigen Gästen Salmonellen nachgewiesen. Das Gesundheitsamt überprüft den Betrieb, nimmt Lebensmittel-und Stuhlproben der Mitarbeiter. Das Amt für Lebensmittelüberwachung ordnet daraufhin die Schließung des Betriebes wegen des dringenden Verdachtes auf Lebensmittelvergiftungen und akute Gesundheitsgefahr an. Bis zur erneuten Abnahme und Freigabe des Betriebes im Rahmen der behördlichen Nachkontrolle bleibt der Betrieb sechs Tage geschlossen.

Im eigenen Gasthof wird einigen Gästen so übel, dass sie erbrechen. Die Gäste werden ärztlich versorgt. Als Sofortmaßnahme ordnet der Amtsarzt noch am selben Abend, wegen dringenden Verdachts auf Lebensmittelvergiftung, die Vernichtung sämtlicher unverpackten und angebrochenen verpackten Lebensmittel in Küche und Kühlräumen an. Außerdem muss ein staatlich geprüfter Desinfektor alle Betriebsräume gründlich desinfizieren.

Mehrere Bewohner eines Alten- und Seniorenheimes erkranken an Brechdurchfall, wobei bei einem Bewohner eine gefährliche und ansteckende Viruserkrankung festgestellt wird. Nachdem der Betreiber diese Erkrankung ordnungsgemäß beim Gesundheitsamt gemeldet hat, ergehen entsprechende gesundheitsbehördliche Anordnungen gegenüber dem Betreiber. Unter anderem wird ein Tätigkeitsverbot für das erkrankte Personal verhängt und strenge Hygienemaßnahmen, wie das Tragen von Schutzkleidung und Mundschutz, angeordnet.

Betriebsunterbrechung

Dass der schwere Herbststurm das Lagerdach abhob, war gerade noch zu verkraften, zumal eine gewerbliche Gebäude- und auch Inhaltsversicherung bestand. Aber wer kommt für die Folgeschäden auf? Der gesamte Betrieb liegt ja lahm, doch Fixkosten, Löhne und Gehälter laufen weiter. Über Nacht steht die Firma am Rande des Ruins.

In der Nacht kam es während der Adventszeit zu einem Rohrbruch in einem Elektronikgeschäft. Die Wassermassen konnten nicht schnell genug abfließen und beschädigten die Ware. Bis die Räumlichkeiten wieder hergestellt und Ware nachbestellt war, kam es zu einer Unterbrechung des Betriebes. Das entgangene Weihnachtsgeschäft sorgte für erhebliche Gewinneinbußen.

In der Nacht vor Schulbeginn brechen Unbekannte in einem Schreibwarengeschäft ein. Da die Kassen leer sind und auch sonst keine nennenswerte Beute gemacht werden kann, randalieren die Täter aus Enttäuschung, beschädigen Einrichtung und Ware, beschmieren die Wände, drehen den Wasserhahn auf usw. Als am nächsten Tag die Schule beginnt, kaufen die Kunden bei der Konkurrenz ein, da der Laden für einige Zeit geschlossen werden muss.

Bei einem Automobil-Hersteller ist ein Brandschaden in der Lackiererei entstanden, so dass an dem vorgelagerten Karosseriebau einerseits und an den nachgeschalteten Fließbändern andererseits nicht mehr oder nur zum Teil weitergearbeitet werden kann, obwohl dort selbst kein Sachschaden entstanden ist. Die Lackiererei, der Karosseriebau und die Fließbänder befinden sich auf verschiedenen Versicherungsgrundstücken. Durch die Unterbrechung in der Lackiererei und als Folge bzw. Wechselwirkung auch die Unterbrechung im Karosseriebau bzw. an den Fließbändern tritt ein Ertragsausfall durch nicht erwirtschaftete Gewinne und weiterlaufende Kosten ein (Wechselwirkungsschaden)

Bei einem Zulieferer für Kabelbäume für die Automobilindustrie tritt ein Brandschaden ein. Dieser führt nicht zu einem Sachschaden beim Automobilhersteller, wohl aber zu einem Ertragsausfall, da zwei Tagesproduktionen nicht ausgeführt werden können (Rückwirkungsschaden – diese müssen separat eingeschlossen werden!).

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