Arbeitsunfälle zu Hause vermeiden

Beschäftigte im Homeoffice haben eine besondere Eigenverantwortung, um auch zu Hause Arbeitsunfälle oder das Entstehen von Berufskrankheiten zu vermeiden. Das betont die Bundesregierung.

Zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren würden alle Beschäftigten des Bundes nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes regelmäßig unterwiesen. Gemäß Arbeitsschutzgesetz bestehe eine Mitwirkungspflicht der Beschäftigten und somit insbesondere im Homeoffice eine Eigenverantwortung hinsichtlich der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen. Gegen den Willen der Beschäftigten hätten Arbeitgeber jedoch kein Zutrittsrecht zum Arbeitsplatz zu Hause und damit auch keine Möglichkeit zur Überprüfung der Vorgaben.