E-Scooter erfreuen sich großer Beliebtheit

Allerdings dürfen die elektrischen Flitzer nicht alkoholisiert gefahren werden. Das hat nun das Landgericht Osnabrück klargestellt.

Im verhandelten Fall war ein Mann mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,54 Promille unterwegs. Wegen Trunkenheit im Straßenverkehr ist nun erst einmal der Führerschein weg. Wie bei Autofahrern auch sei bei E-Scootern ab einem Wert von 1,1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit auszugehen.

Bei Radfahrern liegt der definierte Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille.