Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nicht fristgerecht eingereicht werden. Das kann Folgen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder beim Bezug von Krankengeld haben.
Normalerweise muss ein Krankenschein am dritten Werktag nach Ausstellung beim Arbeitgeber sein. Anders ist es bei Folgebescheinigungen während des Krankengeldbezugs. Hier reicht der Zugang der Folgebescheinigung bei der Krankenkasse maximal eine Woche nach dem Ende der vorherigen Bescheinigung, urteilte das Sozialgericht Gießen.
Haben Sie schon einmal über private Zusatzversicherungen im Krankheitsfall nachgedacht? Wir beraten Sie gerne.