Bei Wegeunfällen kann es zu Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Unfallversicherung kommen. Denn nicht jeder berufliche Wegeunfall wird auch problemlos vom Versicherungsträger anerkannt.
Vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg wurde ein problematischer Fall verhandelt: Ein Mann verunglückte auf dem Heimweg mit dem Auto tödlich. Weil er während der Fahrt eine Textnachricht verschickt hatte, wollte die Unfallversicherung keine Hinterbliebenenrente zahlen. Begründung: Der Versand der SMS habe ihn abgelenkt und das Verhalten sei eine eigenwirtschaftliche, nicht versicherte Handlung. Zwar sahen das die Richter letztendlich anders, dennoch kann so ein Schicksalsschlag den finanziellen Ruin der Hinterbliebenen bedeuten.
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