Neue Verbandkasten-Norm

Das deutsche Normungsinstitut DIN hat Gesichtsmasken neu in die KFZ-Verbandkasten-Norm DIN 13164 aufgenommen. Nun müssen zwei medizinische Gesichtsmasken im Kfz-Verbandskasten mitgeführt werden. Darüber informiert der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed).

Die neue Norm gilt seit dem 1. Februar 2022. Im Handel befindliche Verbandkästen nach der bisher gültigen Norm dürfen noch bis 31. Januar 2023 uneingeschränkt erworben werden, da sie qualitativ gleichwertig sind. Zudem besteht keine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Verbandkästen, informiert der BVMed.