Link zum Newsletter: Newsletter April 2019
Unser Klauselbogen zur gewerblichen Sachversicherung entschärft die Gefahr behördlicher Sicherheitsvorschriften gewaltig. Beachten Sie auch unsere Vertriebsaktion dazu.
Eine Kooperation mit einem Inkassounternehmen werden Sie inzwischen bei wohl jedem gewerblichen Rechtsschutzversicherer finden.
Vereinzelt wird dieser wertvolle Dienst auch als alleinstehende Leistung (z. B. ARAG) oder mit einem minimalen „Trägervertrag“ angeboten (z. B. NRV).
Im Bereich der Forderungsausfallversicherung (oder Warenkreditversicherung) kooperieren wir aktuell nur mit der R+V und der VHV.
Arbeitgeberansprüche sind z. B. in unserem PHV-Deckungskonzept mit BSG bis zu einer Höhe von 20.000 Euro abgesichert.