Tier überfahren: Keine Fahrerflucht

Wer ein Tier überfährt und nicht anhält, begeht keine Fahrerflucht. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Der ADAC rät sogar dazu, bei kleinen Wildtieren wie Fuchs, Hase, Kaninchen, Igel oder Fasanen nicht anzuhalten. Hier sei das Risiko unnötig, sich beim Herumlaufen auf der Straße in Gefahr zu bringen. Anders ist das bei größeren Tieren. Unfälle mit Wild wie Reh oder Wildschwein sind in vielen Bundesländern meldepflichtig.

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