Verkehrssicherungspflicht und Sturmschäden

Eine Kommune haftet nicht für ein im starken Sturm umgestürztes Baustellenschild – vorausgesetzt es war richtig gesichert. Entsprechend urteilte das Landgericht Köln.

Im verhandelten Fall hatte ein Anwohner Schadensersatz für Schäden an seinem Auto verlangt, auf das ein Verkehrsschild durch einen Sturm gefallen worden war. Nach der Beweisaufnahme sah das Gericht keinen Grund, von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht der Stadt auszugehen. Die Baufirma habe das Verkehrsschild ordnungsgemäß aufgestellt und gesichert.

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