Durch die Corona-Krise gehen viele Arbeitnehmer ins Homeoffice.
Beim Versicherungsschutz gelten dabei andere Regeln als am üblichen Arbeitsplatz. Das teilt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft mit. So unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung streng zwischen privaten und beruflichen Tätigkeiten. Für Unfälle, die nicht in Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit stehen, leistet die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Wer sich also im Homeoffice etwas zu essen oder zu trinken holt oder auf die Toilette geht und dabei verletzt, ist nicht versichert.
Für den Rundumschutz empfehlen wir eine private Unfallversicherung. Sie schützt vor den Folgen von Unfällen rund um die Uhr. Für nähere Informationen oder unverbindliche Angebote, kontaktieren Sie uns ganz bequem über unser Kontaktformular.