Vorsicht bei der Montage einer Überwachungskamera

Wer durch eine Kamera die Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzt, muss sie demontieren.

Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Dabei recht es, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfassen kann. Die Überwachung durch eine Kamera ist nur zulässig, wenn sie auf das eigene Grundstück beschränkt ist.

Eine Videoanlage, die eine Einsicht in das Grundstück der Nachbarn ermöglicht, ist unzulässig, denn sie verletzt deren verfassungsrechtlich geschütztes Persönlichkeitsrecht.

Wer sich vor Einbruch schützen will, sollte daher andere Maßnahmen ergreifen. Kommt es dann doch zu einem Diebstahl, hilft die richtige Versicherung. Wir beraten Sie gerne.