Doch was passiert, wenn es dort zu einem Arbeitsunfall kommt?
Generell gilt, dass bei Arbeitsunfällen die gesetzliche Unfallversicherung einspringt. Dabei muss die verrichtete Tätigkeit im engen Zusammenhang mit den beruflichen Aufgaben stehen. Das Bundessozialgericht spricht hier von der Handlungstendenz. Hier gibt es also viel Interpretationsspielraum.
Daher kann eine private Unfallversicherung als Ergänzung sinnvoll sein. Wir beraten Sie dazu gerne.