Wenn Auto und Tier zusammentreffen, kann die Lösung der Schuldfrage schwierig werden. In einem Fall, der vor dem Landgericht München verhandelt wurde, muss nun ein Autofahrer Schadenersatz leisten.
Der Autofahrer war zu schnell auf einem Privatgelände unterwegs und überfuhr die Pfote eines angeleinten jungen Hundes. Nun müssen er und seine Kfz-Haftpflichtversicherung rund 20.000 Euro Schadenersatz zahlen. Nach Ansicht der Richterin konnte hier die typische Tiergefahr ausgeschlossen werden.
Trotzdem gilt: Wie haben Sie Ihre Tiere versichert?