Eindämmung missbräuchlicher Abmahnungen

Der Bundestag hat ein Gesetz zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs verabschiedet. Damit sollen insbesondere Selbständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen vor den Folgen solcher Abmahnungen geschützt werden.

Mitbewerber können demnach keine Kostenerstattung verlangen für Abmahnungen wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen von Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Außerdem werden diejenigen gestärkt, die sich gegen missbräuchliche Abmahnungen wehren. Abmahner dürfen sich bei Rechtsverletzungen im Internet nicht länger aussuchen, vor welchem Gericht sie klagen.

Betroffene können in Zukunft missbräuchliche Abmahnungen leichter darlegen und bekommen zudem einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.

Wie Sie sich gegen die Folgen von Rechtsstreitigkeiten absichern können, zeigen wir Ihnen gerne. Sprechen Sie uns gerne darauf an.