Wenn der Pflegefall eintritt, können einem die Kosten schnell über den Kopf wachsen.
Wird bei einem Pflegebedürftigen ein Pflegegrad ermittelt, steht fest, dass man Anspruch auf bestimmte Leistungen hat. Die betragen für alle Pflegebedürftigen (Pflegegrad 1 bis 5) 40 Euro für Pflegehilfsmittel sowie 125 Euro Entlastungsbetrag pro Monat. Zusätzlich gibt es Zuschüsse beispielsweise für barrierefreie Umbaumaßnahmen oder die Einrichtung eines Hausnotrufes.
Wer einen höheren Pflegegrad hat, bekommt auch entsprechend höhere Leistungen. Um aber nicht nur eine Basispflege zu erhalten, sollte man über eine Pflegezusatzversicherung nachdenken.