Forderungsausfallabsicherung wegen Coronavirus

Die aktuelle Krisensituation nimmt immer mehr Fahrt auf, die Dauer ist noch nicht absehbar. Viele Menschen fürchten sich vor einer Ansteckung mit Covid-19, dem sogenannten Coronavirus. Und viele Unternehmen – insbesondere auch kleinere Betriebe – haben berechtigte Existenzängste.

Wir bieten Ihnen daher in Kooperation mit der VHV zwei besondere Deckungskonzepte an, bei denen Sie sich gegen Forderungsausfälle Ihrer Kunden absichern können.

Das besondere Highlight ist, dass auch bereits geschlossene Aufträge mitversichert werden können.

Möchten Sie mehr dazu erfahren? Dann besuchen Sie doch unsere Informationsseite zu diesem Thema. Sie erreichen diese über folgenden Link: Link zur Forderungsausfallversicherung

Zur besseren Übersicht haben wir die wichtigsten Leistungen in Stichpunkten für Sie zusammengetragen:

  • Zeit und Geld sparen: Bonitätsprüfung Ihrer Neukunden schon vor einer aufwendigen Angebotsabgabe
  • Verbesserung der Zahlungsmoral: Einsatz von Mustertexten auf Rechnungen und/oder Mahnungen
  • Schutz Ihrer berechtigten Forderungen gegen Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) oder bereits bei der Vorstufe, der Zahlungsunwilligkeit
  • Vorabentschädigung für bestrittene Forderungen auf der Grundlage eines unabhängigen Sachverständigengutachtens (nicht im Basis-Schutz enthalten, nur im vollumfänglichen Produkt)
  • Vereinfachter Schutz für kleinteilige Inlandsforderungen bis 5.000 EUR netto
  • Mitversicherung von bereits getroffenen Aufträgen, bei denen die Lieferungen oder Leistungen noch nicht erfolgt sind und erst nach Vertragsbeginn anstehen würden

Haben Sie Fragen oder wünschen ein Angebot? Dann zögern Sie bitte nicht, sondern nehmen gerne jederzeit mit uns Kontakt auf. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.