Haftung des Betreibers einer Kletteranlage

Über einen komplizierten Sturz in einer Kletterhalle hatte das Oberlandesgericht Stuttgart zu urteilen. Dabei war ein Mann von einem abstürzenden Kletterer getroffen worden und in der Folge querschnittsgelähmt. Nach Ansicht der Richter trifft den Betreiber der Kletteranlage eine Mitschuld. Der habe durch die Konstruktion der Halle die Verkehrssicherungspflicht fahrlässig verletzt.

Wie sichern Sie sich gegen Unfälle? Wir raten zu einer Unfallversicherung.