Höherer Zuverdienst

Die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten wird im Jahr 2022 auf 46.060 Euro angehoben. Jahreseinkünfte bis zu dieser Höhe führen somit nicht zur Kürzung einer vorgezogenen Altersrente.

Weiterarbeit oder Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Renteneintritt werden damit erleichtert. Der Gesetzgeber reagiert damit auf Personalengpässe durch die COVID-19-Pandemie.