Warten auf das Testergebnis

Anbieter von PCR-Tests dürfen im Kleingedruckten ihre Haftung für die pünktliche Bereitstellung des Testergebnisses nicht komplett ausschließen. Das teilt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mit, die einen Anbieter erfolgreich abgemahnt hat. Denn mit einer solchen Klausel verstoßen die Zentren gegen gesetzliche Bestimmungen.

Im verhandelten Fall sollte das Ergebnis innerhalb von 24 bis 36 Stunden bereitgestellt werden. Nach 40 Stunden lag immer noch kein Ergebnis vor – und das bei einer Gültigkeit von 48 Stunden für das Ergebnis. Die Kosten für den Test wollte das Testzentrum nicht erstatten und berief sich auf die AGB. Nach der Abmahnung wurde der Passus im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit entfernt.