Keine Lügen beim Vertragsabschluss

Falsche Angaben beim Versicherungsvertrag kosten den Versicherungsschutz.

Beantwortet ein Versicherungsnehmer beim Vertragsschluss Fragen zum Gesundheitszustand bewusst wahrheitswidrig, kann die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Braunschweig.

Im verhandelten Fall ging es um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, die ein Vater für seine 15-jährige Tochter abschloss. Obwohl die Tochter seit zwei Jahren an einer Psycho- und Verhaltenstherapie wegen Entwicklungs- und Essstörungen teilnahm, kreuzte er unter dem Punkt „Vorerkrankungen“ „keine“ an.

Die Richter sahen darin eine arglistige Täuschung gegenüber der Versicherung. Sie muss nun nicht zahlen.

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