Die Stiftung Warentest weist auf neue Regeln im Straßenverkehr hin, die vor allem für mehr Sicherheit sorgen sollen.
So gilt beim Überholen von Radfahrern künftig ein fester Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts und zwei Metern außerhalb geschlossener Ortschaften. Wer Rettungsgassen unbefugt benutzt, muss mit höheren Strafen rechnen. Auch der Bußgeldkatalog wird angepasst: Für unzulässiges Halten in zweiter Reihe und auf Schutzstreifen für den Radverkehr werden 55 statt bisher 15 Euro fällig. Auch das Parken auf Geh- und Radwegen verteuert sich deutlich: Anstelle von derzeit maximal 20 Euro werden jetzt 55 Euro, bei Behinderung 70 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig. Wer dabei nicht mitmacht, eine Rettungsgasse zu bilden, zahlt 200 Euro, bekommt zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Das Durchfahren der Rettungsgasse kostet mindestens 240 Euro, zwei Punkte und ebenfalls einen Monat Fahrverbot.
Wir helfen Ihnen gerne mit unseren speziellen Rechtsschutzkonzepten, wenn Sie doch einmal Probleme mit Ordnungswidrigkeiten im Verkehrsbereich haben. Diese leisten aber natürlich auch in vielen anderen Bereichen.
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