Aus der Höhe des sozialversicherungspflichtigen Entgelts eines einzelnen Jahres kann nicht auf eine Erwerbskarriere und ebenso wenig auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden. Das betont die Bundesregierung.
Die tatsächliche Höhe einer Rentenanwartschaft stehe erst dann fest, wenn die Versicherungsbiografie vollständig abgeschlossen sei. Darüber hinaus könne auch aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf Bedürftigkeit in der Grundsicherung im Alter geschlossen werden, da weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext dabei nicht berücksichtigt würden.
Wenn Sie für das Alter vorsorgen wollen, sollten Sie sich nicht allein auf die gesetzliche Rente verlassen. Wir beraten Sie gerne.