Unfallversicherung mit ganz besonderen Leistungen

Die Haftpflichtkasse zählt seit vielen Jahren zu den beliebtesten Versicherern auf dem deutschen Markt – auch im Unfallbereich.

Aus diesem Grund freuen uns wir ganz besonders, Ihnen mitteilen zu können, dass wir Ihnen ab sofort einen noch besseren Versicherungsschutz für Ihre Unfallversicherung bei der Haftpflichtkasse im Tarif „Einfach Komplett“ anbieten können. Diese Extra-Leistungen sind für Sie selbstverständlich kostenlos und werden automatisch dem Vertrag zugrunde gelegt.

Hier ein kleiner Auszug zu den besonderen Extra-Leistungen:

Beschleunigte TodesfallleistungStirbt eine versicherte Person, erstattet die HKD unverzüglich und ohne Nachweis der Todesursache für die Kosten des beauftragten Bestatters und die Grabkosten. Dabei ist die Leistung auf 30 Prozent der vereinbarten Todesfallleistung (maximal 15.000 Euro) beschränkt. Die angefallenen Bestattungskosten müssen für die Erstattung nachgewiesen werden. Ggf. wird diese Leistung mit weiteren Todesfallansprüchen verrechnet. Sollte kein bedingungsgemäßer Leistungsanspruch bestanden haben, wird die Leistung zurückgefordert – die Empfänger können aber in 36 zinsfreien Monatsraten zurückzahlen. Damit sollte in einer schwierigen Situation, auf die man sich kaum finanziell vorbereiten kann, geholfen sein.
Unfallbedingte Fehlgeburt bei FrauenErleidet eine Frau infolge eines Unfalls eine Fehlgeburt, werden die Bedingungen erweitert und diese Vorsorgeversicherung für Kinder auch auf das Ungeborene angewandt. Die Vorsorge-Todesfallleistung in Höhe von 10.000 Euro wird dann an die Eltern ausgezahlt.
FahrsicherheitstrainingsIn Erweiterung der „normalen“ Bedingungen gelten auch Fahrsicherheitstrainings zur Verbesserung des Fahrkönnens als mitversicherte Fahrveranstaltungen.
Keine Anrechnung eines MitwirkungsanteilsAuf die Berücksichtigung der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an der Schädigung der Gesundheit wird generell verzichtet, sofern bei Antragstellung aufgrund der Gesundheitsfragen keine weiteren Angaben gemacht werden mussten und die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt noch keine 70 Jahre alt ist.
Psychologische UnterstützungDie Kosten einer ambulanten Psychotherapie oder Traumabewältigung werden zu maximal 50 Prozent (maximal 15.000 Euro) der vereinbarten Todesfallsumme unabhängig vom Vorliegen einer Diagnose übernommen, wenn ein Kind unmittelbarer Zeuge des Unfalltodes mindestens eines Elternteils wurde oder umgekehrt, Eltern den Unfalltod eines Kinden direkt miterleben mussten. Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder bzw. -eltern gelten entsprechend.
Opfer einer polizeilich angezeigten GewaltstraftatWird eine versicherte Person Opfer einer Gewaltstraftat (§§ 176, 176 a-b,177, 178, 180, 182, 211 bis 213, 224 bis 228 sowie 239 und 239 a-b), übernimmt die HKD bis zu 5.000 Euro für ambulante Psychotherapie oder Traumabewältigung und zahlt zusätzlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 50 Prozent der Invaliditätsleistung (maximal 15.000 Euro) zusätzlich als Schmerzensgeld.
SummenkonditionsdifferenzdeckungZwischen Antragstellung und Vertragsbeginn gewährt die HKD Ihren Kunden für bis zu zwölf Monate prämienfreie Summen- und Konditionsdeckung.
RentengarantieVerstirbt der Bezieher einer Unfallrente, leistet die HKD zwölf Monatsrenten in einer Summe – quasi eine Art Sterbegeld. Sollten regulär Unfall-Rentenleistungen über den Tod hinaus vereinbart worden sein, wird diese Zahlung damit verrechnet.
VollweisenrenteVersterben beide Elternteile bei einem Unfall, werden 15 Prozent der vereinbarten Todesfallsumme beider Elternteile (maximal 16.000 Euro Gesamtsumme für alle Kinder zusammen pro Jahr) als mtl. Rente an die Kinder ausgezahlt. Der Unfallvertrag wird für die Kinder beitragsfrei weitergeführt.

Sollten Sie eine Beratung oder ein Angebot wünschen, sprechen Sie uns gerne jederzeit an.

Nehmen Sie also am besten heute noch über unsere App oder unser Kontaktformular Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Team der Dr. Radberg VBK GmbH