Wenn die Berufsfähigkeit eingeschränkt ist

Wer krank ist und längerfristig nur noch wenig arbeiten kann, hat Anspruch auf volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente. Über die Voraussetzungen informiert die Stiftung Warentest in einem aktuellen Beitrag.

Bei der Rente gilt: Anspruch auf eine volle Rente hat nur, wer weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Arbeit nachgehen kann. Bei weniger als sechs Stunden Arbeitsfähigkeit kommt eine Teilerwerbsminderungsrente infrage.

Die Rentenhöhe reicht in vielen Fällen nicht, den aktuellen Lebensstandard zu halten. Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung können Sie vorsorgen.

Wir beraten Sie gerne.