Wenn die gesetzliche Unfallversicherung nicht zahlt

Wer einfach aus dem Stand auf dem Arbeitsweg umkippt, hat keinen Anspruch auf Zahlungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Entsprechend urteile das Sozialgericht Stuttgart.

Im verhandelten Fall war ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit an einer Haltestelle plötzlich aus dem Stand umgekippt und zog sich ein Schädel-Hirn-Trauma zu. Die gesetzliche Unfallversicherung muss nicht zahlen, da die Voraussetzungen eines Versicherungsfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht erfüllt wurden. Es fehle ein von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das den Sturz verursacht habe.

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