Werkstatt muss über Reparatur aufklären

Eine Werkstatt hat gegenüber seinen Kunden eine Prüf- und Hinweispflicht. Entsprechend urteilte das Oberlandesgericht Düsseldorf. Im verhandelten Fall hatte eine Werkstatt Arbeiten am Motor eines Fahrzeugs durchgeführt. Auf eine austauschbedürftige Steuerkette wies die Werkstatt aber nicht hin, obwohl ihr der Zustand bekannt gewesen sein musste. Für den dann eingetretenen Totalschaden am Motor muss die Werkstatt nun aufkommen. Bei Streitigkeiten mit Kfz-Werkstätten hilft eine Rechtschutzversicherung.