Eine Kontovollmacht kann sinnvoll sein. Darauf weist die Stiftung Warentest hin.
Wer ein Bankkonto hat, sollte klären, welche Person die Bankgeschäfte erledigt, wenn der Kontoinhaber selbst dazu nicht mehr fähig ist. Eine Erkrankung oder ein schwerer Unfall können dazu führen, dass jemand vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst entscheiden kann. Dann ist es nicht mehr möglich, über das Bankkonto zu verfügen.
Keine Bankvollmacht ist bei Gemeinschaftskonten nötig, die als Oder-Konto geführt werden, wie oft bei Paaren üblich. Hier kann jeder Kontoinhaber und jede Kontoinhaberin unabhängig von der anderen Person handeln.
Viele Banken gehen unterschiedlich mit Vollmachten um . Daher lohnt es sich, bei seiner Hausbank vorher die Verfahrensweisen abzufragen.