Höhere Freibeträge

Erste Reformen des Bundesausbildungsgesetzes (BAföG) sollen zum 1. August 2022 in Kraft treten.

Ein Änderungsgesetz (BAföGÄndG) sehe unter anderem vor, dass die Freibeträge um 20 Prozent angehoben werden, Bedarfssätze und Kinderbetreuungszuschlag um fünf Prozent sowie der Wohnzuschlag um elf Prozent auf 360 Euro ansteigen. Die Altersgrenze zu Beginn des zu fördernden Ausbildungsabschnitts wird auf 45 Jahre hochgesetzt.

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